Die Neuauflagen der ÖNORM B3346 und der B3347 sind am 15.03.19 erschienen und über die Homepage des Austrian Standard Instituts zu beziehen.
Bitte beachten Sie den Punkt 6.2. in der der ÖNORM B 3346:
"Für die Verarbeitung sind die Bestimmungen der VAR VII der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft Putz (ÖAP) zu beachten."